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Der angegebene Preis bezieht sich auf jährliche Zahlung.
Anzahl der Zugriffe:
Die Zugriffe werden gesondert gesichert und protokolliert. Diese Protokolle sind auch zur rechtlichen Überprüfung der Zugriffe und gespeicherter Cookies erforderlich. (Beachte auch: Auskunftspflicht des Webseitenbetreibers)
Die Anzahl der Zugriffe werden monatlich beachtet. Sollte das Volumen hierüber hinausgehen, erfolgt die Nachberechnung. Der Differenzbetrag wird in Rechnung gestellt.
Bei Unsicherheiten, welche Zugriffszahlen vorhanden sind, bitte das kleinere Paket wählen.
Cookie Consent rechtskonform einholen!
Erfüllung der Dokumentationspflicht
Aus der DSGVO ergibt sich eine Dokumentationspflicht für die Speicherung der gegebenen Zustimmung(en). Man muss als Website-Betreiber demnach jederzeit nachweisen können, dass Besucher X den Consent Y gegeben hat. Dies wird idealerweise in einem durchsuchbaren Logfile festgehalten, sodass der Betreiber den Consent jederzeit nachprüfen kann.
In Art. 5 Abs. 2 DSGVO wird die „Rechenschaftspflicht" definiert. Verantwortliche müssen die Einhaltung bestimmter Datenschutzgrundsätze, für die sie verantwortlich sind, nachweisen können. Art. 24 Abs.1 DSGVO spezifiziert, dass Verantwortliche verpflichtet sind, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-gemäß erfolgt.
Damit fallen leider schon sehr viele einfache Cookie-Banner Skripte hintenüber: Ein entsprechendes Logfile, das angemessen anonymisiert ist und erst im Augenblick der Anfrage mithilfe des Anfragenden deanonymisiert werden kann, ist meist nicht verfügbar.
Es handelt sich um ein Lizenzprodukt für -1- Domain. Sollten Sie den Code unberechtigterweise kopieren , weitergeben oder sonst außerhalb der zugewiesenen Domain nutzen, fallen automatisch weitere Kosten (Paket für 40000 Zugriffe) ab der Verwendung an.