Gewährleistungslabel
Wer gedacht hat, dass der Widerspruchsbutton vor einigen Monaten das Highlight der Änderungen in 2026 im E-Commerce war, wird eines Besseren belehrt.
Jetzt kommen das harmonische Gewährleistungslabel und das Garantielabel.
Ab dem Stichtag 27. September 2026 schreibt die Europäische Union Grafiken für gesetzliche Mängelrechte und freiwillige Zusagen/Angebote vor.
Diese Grafiken müssen genau eingehalten werden. Von der Farbe bis zur Schriftfarbe und Schriftart.
Während das sogenannte Gewährleistungslabel auf ein einheitliches, statisches Design setzt, fordert das Garantielabel individuelle Pflege für die Online-Shops.
Für alle vorhandenen Online-Shops bedeutet dies eine umfassende Bestandsaufnahme ihres Sortiments sowie Anpassungen im Shop-System.
Dieses Produkt bezieht sich ausschließlich auf das Gewährleistungslabel. Für das Garantielabel gibt es ein gesondertes Serviceprodukt.
Das Label muss in hervorgehobener Weise platziert werden. Wie das geschehen soll, lässt sowohl die Richtlinie als auch die Gesetzesbegründung offen. Am Ende werden die Gerichte über die ordnungsgemäße Platzierung Rechtssicherheit entstehen lassen. Bis dahin gilt:
Im E-Commerce könnte es evtl. ausreichend sein, das Label in die AGB zu integrieren, da auch sonst die Informationspflichten in den AGB erfüllt werden. Eine weitere Umsetzungsvariante wäre, das Label im Header der Webseite zu platzieren. Das Label ist immer farbig abzubilden.
Achtung: Im Onlinehandel muss das Label zusammen mit allen anderen gesetzlich zu erteilenden Informationen dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per PDF-Datei) mit der Bestellbestätigung übermittelt werden.
Wird das harmonisierte Label in die AGB eingefügt, ist darauf zu achten, dass dies farbig geschieht. Zusätzlich könnte / sollte das Label als separater Anhang in die Bestätigungs-E-Mail aufgenommen werden.
